Donnerstag 23.03.2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau
Mit Sitzungsbericht
zur öffentlichen Sitzung des Vorstandes der Dorferneuerung Wallgau am Dienstag
07.03.2017 um 19 Uhr im Rathaus.
Mit Sitzungsbericht
Über kein Gebäude wurde in Wallgau in den letzten Jahren mehr diskutiert als über den Kirchenböbl. (Abriss? welche Nutzung in einem Neubau? Lebensmittelgeschäft? Erhalt des Gebäudes? Welche Nutzung ist in der vorhandenen Bausubsbstanz möglich? Verkauf? Dorfladen? Erbbaurecht? Stiftung?) Wir vom Team Woiga.de haben aus diesem Grund hier einige Informationen und Fakten zum Anwesen am Dorfplatz Nr. 9 zusammengetragen bzw. selbst gemessen. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Mit Zahlen und Daten
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Nachdem im Jahr 2016 weder die vorgeschriebene öffentliche* Veranstaltung zur Dorferneuerung noch die vorgeschriebene Bürgerversammlung stattfand und auch der mehrmals jährlich angekündigte Dorfkurier kein einziges mal erschienen ist, startet Wallgaus Bürgermeister jetzt im Januar 2017 einen regelrechten Informationsmarathon. Den Anfang macht wie in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 angekündigt eine Ausstellung im Rathaus ab Montag 09.01.2017 Eröffnung 16.00 Uhr
Mit Link zur Präsentation und Bildern der Ausstellung
Am Samstag den 07.01.2017 eröffnet der „IMBISS ZUR ALTEN SATTLEREI“ in der Mittenwalder Straße 19. Ab 13.00 Uhr begrüßen Michael und Elaine Wendtlandt ihre Gäste.
Mit Bildern der Eröffnung
Am Freitag, 06.01.2017, waren die Sternsinger wieder in Wallgau unterwegs. Insgesamt 19 Mädchen und Buben machten sich nach der Heiligen Messe auf den Weg, um den Wallgauern den Segen „Christus Mansionem Benedicat“ zu bringen. Zuerst sangen die Sternsingern ein Lied, und dann wurde der Segen in Form eines Gedichtes überbracht:
Mit Bildern der Sternsinger in Wallgau
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 28.12.2016
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Mit Bildern vor und nach dem Brand am Krepelschroffen
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Besucher auf Woiga.de,
wir vom Team Woiga.de wünschen Ihnen ruhige und erholsame Weihnachtsfeiertage und ein gutes neues Jahr.
Für Wallgau stehen einige wichtige Entscheidungen an, über die wir Sie auch im kommenden Jahr wieder ausführlich informieren werden. Bleiben Sie uns treu!
Wolfgang Behling und Bastian Eiter
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