Bekanntmachung:
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald, besonders am Krepelschroffen oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 21.12.2018
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Mit Bildern zur Warnung vom Brand am Krepelschroffen 2016



Mittwoch 19.12.2018, 19:30 Uhr
Schützengesellschaft Wallgau

Ab Samstag 08. Dezember 2018 ist wieder meist täglich ab 16.00 Uhr der Glühweinstand am Dorfplatz geöffnet. Bis Sa. 5. Januar verwöhnt der 